Ihr Durchgangsarzt Stuttgart Mitte

Wenn Sie nach einem erfahrenen Unfallarzt in Stuttgart Mitte suchen, sind Sie bei Gerber Orthopädie in den besten Händen. Unsere Praxis ist offiziell von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) für das D-Arzt-Verfahren zugelassen. Dadurch verfügen wir über besondere Qualifikationen in der unfallmedizinischen Diagnostik und Behandlung, sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei Wegeunfällen oder Schulunfällen.

Als Durchgangsarzt in Stuttgart stellen wir sicher, dass Sie oder Ihr Kind nach einem Unfall schnell und kompetent versorgt werden. Unser Ziel ist eine zügige Diagnostik, eine fachgerechte Heilbehandlung und eine lückenlose Dokumentation für Berufsgenossenschaften und Krankenkassen. Wir betreuen Verletzte aus Unternehmen, Schulen und Kindergärten sowie alle Personen, die sich auf dem Arbeitsweg verletzt haben.

Durchgangsarzt Stuttgart - Jobs in der Orthopädie

Was ist ein Durchgangsarzt?

Ein Durchgangsarzt (kurz D-Arzt) ist ein speziell zugelassener Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie, der nach Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen die Erstversorgung, Diagnostik und Nachbehandlung übernimmt. Das D-Arzt-Verfahren garantiert, dass die unfallbedingte Behandlung nach den Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt.

In unserer Praxis in Stuttgart Mitte profitieren Sie von moderner Medizintechnik, kurzen Wartezeiten und persönlicher Betreuung. Ob Sportunfall, Arbeitsunfall oder Wegeunfall, wir begleiten Sie von der Erstbehandlung bis zur Genesung mit höchster medizinischer Kompetenz.

Durchgangsarzt , Unfallarzt

Wann muss ich nach einem Unfall zum Durchgangsarzt Stuttgart?

Zum Durchgangsarzt müssen Sie gehen, wenn Sie sich bei der Arbeit, auf dem Weg zur Arbeit oder in der Schule verletzt haben. Der D-Arzt ist speziell für das sogenannte D-Arzt-Verfahren zugelassen und prüft, ob Ihre Verletzung unter die Unfallversicherung fällt. Er stellt die Diagnose, leitet die Heilbehandlung ein und kümmert sich um die notwendige Dokumentation für die Versicherungsträger.

Unsere Praxis Gerber Orthopädie ist als Durchgangsarztpraxis in Stuttgart Mitte zugelassen. Nach einem Arbeitsunfall oder Schulunfall können Sie sich direkt bei uns vorstellen – ohne Überweisung. So erhalten Sie schnell die passende unfallchirurgische Behandlung und alle Formalitäten werden korrekt abgewickelt.

Wie erfolgt die Vorstellung beim D-Arzt?

Die Vorstellung beim D-Arzt kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

  • Durch den Verletzten selbst (häufigster Fall)

  • Durch das Unternehmen, die Schule oder den Kindergarten

  • Durch den Hausarzt bei längerer Behandlungsbedürftigkeit

  • In Ausnahmefällen durch die Krankenkasse oder den Versicherungsträger

Orthopädie Stuttgart, Gerber Orthopädie - Durchgangsarzt

Jetzt Termin beim Durchgangsarzt in Stuttgart vereinbaren

Sie hatten einen Arbeits- oder Schulunfall und benötigen zeitnah einen Termin beim Durchgangsarzt / Unfallchirurgen in Stuttgart Mitte?
Dann kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter: +49 (0) 711 2262141
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Unsere erfahrenen Fachärzte kümmern sich um eine effiziente und fachgerechte Behandlung, damit Sie bald wieder voll einsatzfähig sind.

Häufige Fragen rund um den Unfallarzt / Durchgangsarzt

Zum Durchgangsarzt sollten Sie gehen, wenn Sie sich bei der Arbeit, auf dem Arbeitsweg oder in der Schule verletzt haben. In diesen Fällen betreut Sie der D-Arzt im Rahmen des gesetzlichen D-Arzt-Verfahrens und kümmert sich um Diagnose, Behandlung und Dokumentation für die Berufsgenossenschaft.
Das D-Arzt-Verfahren ist ein spezielles Verfahren der gesetzlichen Unfallversicherung. Es stellt sicher, dass Verletzte nach einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall durch einen zugelassenen Facharzt für Unfallchirurgie und Orthopädie behandelt werden. Der D-Arzt prüft den Unfallhergang, erstellt die Meldung an die Versicherung und begleitet die Heilbehandlung.

Ja. Nach einem Arbeits- oder Schulunfall können Sie sich direkt bei einem zugelassenen Durchgangsarzt in Stuttgart vorstellen, auch ohne Überweisung. Bei Gerber Orthopädie bieten wir kurzfristige Termine und eine schnelle, fachgerechte Behandlung.

Ja. Die Behandlungskosten werden vollständig von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen, wenn es sich um einen Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall handelt. Sie müssen keine Zuzahlung leisten, der D-Arzt rechnet direkt mit dem zuständigen Versicherungsträger ab.